Bundesministerium für Finanzen: Voraussetzungen Überbrückungshilfe III

Über­brückungs­hil­fe ver­ein­facht und ver­bes­sert Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert. Hier geht’s zum Term Sheet der Überbrückungshilfe III

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Die nochmals verbesserte Überbrückungshilfe III startet im Januar und gilt bis Juni 2021. Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Alle wichtigen Fragen und Antworten. Betroffene Unternehmen erhalten in…