Bundesministerium für Finanzen: Voraussetzungen Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert. Hier geht’s zum Term Sheet der Überbrückungshilfe III