Weisung 202012024 vom 23.12.2020 – Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021
Laufende Nummer:
Geschäftszeichen:
Gültig ab: Gültig bis:
SGB II:
SGB III: Familienkasse:
202012024
GR 22/QUB1 – 75095 / 75106 / 75110/ 75165 / 3403 / 3304 / 5400.1
23.12.2020 31.12.2021
nicht betroffen Weisung
nicht betroffen
Bezug:
Aufhebung von Regelungen:
• Weisung 202003015 vom 30.03.2020 – Weisung Verbesserungen für das KUG bis 31.12.2020
Zusammenfassung:
Soweit erforderlich werden die untergesetzlichen Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 zum Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31.12.2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen.
1. Ausgangssituation
Mit Weisung 202003015 vom 30.03.2020 wurden befristet bis 31.12.2020 Vereinfachungen zum Verfahren zur Anzeige und zum Antrag Kug eingeführt. Ab 01.01.2021 werden nur einige Vereinfachungen teilweise befristet bis zum 31.12.2021 weitergeführt.
Es werden weitere Regelungen über das Jahresende 2020 hinaus getroffen, die bisher bis Ende 2020 befristet sind (z.B. zu Grenzgängern).
2. Auftrag und Ziel
Die untergesetzlichen Verfahrensvereinfachungen wurden einer kritischen Überprüfung unterzogen. Soweit erforderlich, werden sie verlängert und ggf. angepasst.
Mehr unter: Bundesagentur für Arbeit