Während alle Friseursalons bundesweit geschlossen sind, dürfen Zweithaarstudios als medizinische Dienstleister weiterhin arbeiten. Was heißt das genau?
„Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.“, das sagt der aktuelle Beschluss der Bundesregierung zur Corona-Krise.
Alle Zweithaarspezialisten, die Verträge mit den Krankenkassen haben, dürfen nach den Vorschriften des Gesamtkrankenkassenverbandes, GKV, auch weiterhin, unter Einhaltung aller Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, eingeschränkt arbeiten. Das bestätigte uns Rainer Seegräf, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Zweithaarspezialisten, BVZ. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Beratung darf nur in Einzelbetreuung erfolgen
- Personen mit Immunschwächeerkrankungen dürfen ausschließlich online, z.B. via Skype, beraten werden
Wichtig bei Friseursalons mit integriertem Zweithaarstudio:
Die Eingangstür MUSS verschlossen bleiben und wird nur für den einzelnen, individuellen Kunden zum herein- und herauslassen kurz geöffnet. Am Schaufenster sollte das Arbeiten im Ausnahmefall klar kommuniziert sein und alle Notfallkontakte ersichtlich. Im Salon darf lediglich eine vereinfachte Versorgung stattfinden.
Das Abwicklungsprozedere vonseiten der Krankenkassen ist der Situation angepasst und vereinfacht worden, um das notwendige Arbeiten im eingeschränkten Raum für die Patienten zu ermöglichen.
Quelle: www.imsalon.de