Unternehmen bekommen wegen der Coronakrise weitere Erleichterungen: Laufende Sozialversicherungsbeiträge können laut einem Agenturbericht bis Mai geschoben werden.
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Coronakrise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die Sozialversicherungsträger.
Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung an diesem Freitag fällig. Eingezogen werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge belaufen sich insgesamt auf rund 40 Milliarden Euro.
In einem der dpa vorliegenden Schreiben der Sozialversicherungsträger heißt es, Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren. „Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht.“ Zinsen sollen dafür nicht berechnet werden.
Der Krankenkassen-Spitzenverband bestätigte die Regelung. „Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig“, sagte ein Sprecher.
Quelle: www.spiegel.de