Die sich ausweitende Corona-Pandemie ist für uns alle eine schwierige und herausforderungsvolle Zeit. Spielstätten, Kulturbetriebe und Freizeiteinrichtungen müssen bundesweit vorerst geschlossen bleiben. Eine Einschätzung wie lange diese Situation andauern wird, kann aktuell nicht getroffen werden. Die wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Musik- und Kulturbranche sind bereits heute verheerend. Uns ist bewusst, dass die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – gleichzeitig für unsere Kunden existenzgefährdend sein können. Besonders kleinere und mittelständische Betriebe sind von den Folgen in hohem Maße betroffen. Diese Situation tritt in gleichem Maße die von der GEMA vertretenen Urheber – auch hier bedeuten die notwendigen Maßnahmen existentiell bedrohende Einnahmeverluste.
In Vertretung unserer rund 78.000 Mitglieder wollen wir gemeinsam alles dafür tun, dass unsere Musikkultur eine Zukunft hat.
Das bedeutet konkret, wir ergreifen pragmatische und flexible Maßnahmen im Rahmen unserer treuhänderischen Verantwortung: Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Darüber hinaus werden wir bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben (z.B. Antworten auf Kundenanfragen) an unsere Kunden versenden. Bis diese Maßnahme vollends greifen wird, kann es etwas dauern. Daher bitten wir um Ihr Verständnis.
Die GEMA passt ihre Maßnahmen kontinuierlich an die sich verändernde Situation an. Für alle weiterführenden Fragen oder notwendigen Entscheidungen bittet die GEMA um Geduld.
Quelle: Gema.de