Bund und Länder haben ein milliardenschweres Hilfspaket geschnürt, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Doch für viele Unternehmer ist weiter unklar, wie sie an die Gelder nun kommen. Wir haben einen Überblick zusammengestellt:
Hilfe vom Bund
Mit 50 Milliarden Euro will der Bund kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler rasch unterstützen. Sie erhalten einmalig für drei Monate Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Bundesländer. Laut Bundesfinanzministerium sollen die Anträge allein von den Ländern bearbeitet werden.
Die Eckpunkte der Soforthilfe:
- Bis zu 9000 Euro bekommen Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten.
- Bis zu 15.000 Euro erhalten Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
- Selbständige haben leichter Zugang zur Grundsicherung. Dabei wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt.
Auszahlung der Soforthilfe über Bundesländer
Im Laufe der Woche werden wohl alle Bundesländer die entsprechenden Antragsformulare für die Soforthilfe online zur Verfügung stellen, damit die Zuschüsse beantragt werden können.
Eine Übersicht zum Stand der Dinge für Hilfen, Anträgen und Voraussetzungen sind auf den entsprechenden Seiten der Länder zu finden:
Kredite und Kurzarbeitergeld
Neben den Soforthilfen gibt es ein unbegrenztes Hilfsprogramm der staatlichen Förderbank KfW, um Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit Liquidität zu versorgen.
Zudem können Unternehmer Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter vom Ausfall betroffen sind. Und auch das Finanzamt hilft: Kleine Unternehmen und Selbstständige können Steuerschulden und Steuervorauszahlungen anpassen lassen.
Quelle: ntv.de