Baden-Württembergische Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündet Schließung von Friseursalons…
Die Landesregierung Baden-Wuerttemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.
Per Verordnung müssen ab dem 21. März 2020 unter anderem auch Friseurbetriebe geschlossen bleiben.
Ferner gilt:
- Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
- Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
Quelle: www.imsalon.de
Bild: BW Ministerpräsident Winfried Kretschmann | Credit: Sebastian Gollnow – dpa